Möchten Sie eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) erwerben und damit zum Stromproduzenten werden? Finanziell kann sich das durchaus lohnen, allerdings erfordert es zunächst eine Investition von mehreren Tausend Euro. Für einen Stromspeicher sollten Sie ebenfalls mit einem vierstelligen Betrag rechnen.
In zahlreichen Bundesländern bieten Kommunen aktuell Förderprogramme für den Kauf einer PV-Anlage mit oder ohne Batteriespeicher an. Diese Programme ermöglichen oft hohe Zuschüsse, wodurch Ihre PV-Anlage deutlich günstiger wird. Hiermit geben wir Ihnen eine Übersicht über die verfügbaren Förderungen für PV-Anlagen. Auch der Staat unterstützt die Attraktivität von Photovoltaikanlagen: Mit der Einspeisevergütung garantiert er einen festen Preis für den Strom, den Ihre PV-Anlage produziert, und über die KfW-Bank werden zinsgünstige Kredite für Solaranlagen bereitgestellt.
1. Welche Bundesländer bieten Förderungen für PV-Anlagen und Batteriespeicher?
Aktuell stehen in mehreren Bundesländern Förderprogramme für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) und Batteriespeicher zur Verfügung, beispielsweise in Nordrhein-Westfalen (NRW), Bayern und Baden-Württemberg. Häufig handelt es sich um kommunale Förderungen, also Zuschüsse von Städten und Gemeinden. Auf Länderebene wird im Jahr 2024 nur noch das Bundesland Berlin Stromspeicher und besondere PV-Anlagen fördern.
Im Folgenden finden Sie unsere Übersicht der Photovoltaik-Förderungen 2024, sortiert nach Bundesländern. Die Listen sind alphabetisch geordnet und werden regelmäßig aktualisiert. Aufgrund der Vielzahl an kommunalen Förderprogrammen und den laufenden Änderungen können wir jedoch nicht garantieren, dass alle PV-Förderprogramme in Deutschland aufgeführt sind.
Klicken Sie auf Ihr Bundesland und suchen Sie nach Ihrem Wohnort. Sollte Ihre Stadt nicht aufgeführt sein, wenden Sie sich direkt an Ihre Kommune, um herauszufinden, ob dort ein Förderprogramm angeboten wird. Beachten Sie, dass Förderungen eines Ortes nur dann genutzt werden können, wenn Sie dort wohnen und die PV-Anlage an diesem Standort errichten möchten.
PV-Förderung in Baden-Württemberg
Die Stadt Freiburg fördert im Jahr 2024 im Rahmen des Programms „Klimafreundlich wohnen“ sowohl Batteriespeicher als auch spezielle Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen). Es stehen unter anderem folgende kombinierbare Fördermöglichkeiten zur Verfügung:
- Batteriespeicher: Für jede Kilowattstunde Speicherkapazität erhalten Sie 150 Euro, vorausgesetzt, Ihre Photovoltaikanlage hat mindestens 1,25 Kilowatt-Peak Leistung pro Kilowattstunde Speicher. Die maximale Förderung beträgt 1.500 Euro.
- PV-Anlagen mit Übererfüllung gesetzlicher Vorgaben: Für Anlagen, die größer gebaut werden, als gesetzlich vorgeschrieben (z. B. durch die Solarpflicht in Baden-Württemberg), gibt es 150 Euro pro Kilowatt-Peak. Die maximale Förderung beträgt 1.500 Euro, die Mindestförderung 200 Euro.
- Besondere Anlagen: Für PV-Anlagen auf Gründächern, an Fassaden, auf denkmalgeschützten Gebäuden, Mieterstromanlagen sowie für kombinierte Photovoltaik- und Solarthermieanlagen gibt es zusätzliche Boni.
- Wärmeversorgung: Wenn Ihre Photovoltaikanlage mindestens 15 % der Wärmeversorgung des Gebäudes abdeckt, können Sie weitere 150 Euro pro Kilowatt-Peak erhalten, maximal 1.500 Euro.
- Großanlagen: Besonders große Anlagen mit mehr als 30 Kilowatt-Peak Leistung können im Rahmen eines Pilotprojekts bis zu 1.000 Euro pro Kilowatt-Peak Leistung gefördert werden. Weitere Informationen finden Sie bei der Stadt Freiburg.
Zusätzlich bietet Freiburg eine kostenlose Beratung für alle Interessierten. Weitere Details zur Förderung finden Sie online.
Heidelberg: 100 Euro pro Kilowatt-Peak für PV-Anlagen
Die Stadt Heidelberg fördert sowohl Dachanlagen als auch Photovoltaikanlagen auf Grünflächen oder Fassaden. Die Zuschüsse umfassen:
- Dachanlagen: 100 Euro pro Kilowatt-Peak Leistung, bis zu einer maximalen Förderung von 100 Kilowatt-Peak (maximal 10.000 Euro).
- Besondere Anlagen: Aufgeständerte Anlagen auf Grünflächen, über Parkplätzen oder an Fassaden erhalten höhere Zuschüsse.
Nähere Informationen zu den Förderrichtlinien und der Antragstellung finden Sie online unter dem Programm „Rationelle Energieverwendung“.
Mannheim: Vierstellige Zuschüsse für Solaranlagen
In Mannheim können Sie unter folgenden Voraussetzungen Zuschüsse erhalten:
- Dachanlagen: 160 Euro pro Kilowatt-Peak (maximal 2.400 Euro), wenn alle geeigneten Dachflächen genutzt werden oder die Anlage mindestens 15 Kilowatt-Peak Leistung hat. Mit Dachbegrünung erhöht sich der Zuschuss auf 250 Euro pro Kilowatt-Peak (maximal 3.750 Euro).
- Fassadenanlagen: 200 Euro pro Kilowatt-Peak, maximal 3.000 Euro, ohne Mindestleistung.
- Denkmalschutz: Für denkmalgeschützte Gebäude gibt es 300 Euro pro Kilowatt-Peak, maximal 4.500 Euro.
Weitere Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie „Solarbonus“.
Stuttgart: Förderung von PV-Anlagen, Stromspeichern und Wallboxen
Die Stadt Stuttgart übernimmt 50 % der Installationskosten für Solaranlagen. Folgende Zuschüsse werden angeboten:
- Dachanlagen: Bis zu 350 Euro pro Kilowatt-Peak installierter Leistung.
- Besondere Anlagen: Anlagen an Fassaden oder über Grünflächen werden mit bis zu 450 Euro pro Kilowatt-Peak gefördert.
- Volleinspeisung: Bis zu 600 Euro pro Kilowatt-Peak, wenn Sie den gesamten Strom ins Netz einspeisen.
- Stromspeicher: 300 Euro pro Kilowatt-Peak nutzbarer Speicherkapazität.
- Wallbox: Zuschuss von bis zu 1.000 Euro für die Verlegung der notwendigen Elektrokabel.
Details und die Antragstellung finden Sie in der Förderrichtlinie des Amts für Umweltschutz.
Tübingen: Hohe Zuschüsse für PV-Anlagen
Seit Mai 2024 bietet Tübingen folgende Förderungen:
- Dachanlagen: 1.500 Euro (ab 2 Kilowatt-Peak), 2.250 Euro (ab 6 Kilowatt-Peak), 3.000 Euro (ab 10 Kilowatt-Peak).
- Norddach-Bonus: Bis zu 2.000 Euro für Anlagen auf nach Norden ausgerichteten Dachflächen.
- Indach-Anlagen: Zuschüsse für integrierte Anlagen.
- EEG-Altanlagen: Speicherförderung von 250 Euro pro Kilowattstunde für Altanlagen (17–20 Jahre alt).
Weitere Details finden Sie in der Förderrichtlinie.
Ulm: Zuschüsse für PV-Anlagen
In Ulm können Sie für Dach- und Fassadenanlagen 75 Euro pro Kilowatt-Peak (zwischen 2 und 100 Kilowatt-Peak) erhalten. Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie des Energieförderprogramms 2024.
Sollten Sie ein Förderprogramm kennen, das hier nicht aufgeführt ist, kontaktieren Sie uns per E-Mail unter info@sonnenmakler.de
PV-Förderung in Bayern
In Bayern werden Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) und Batteriespeicher unter anderem in München, Regensburg und Fürth gefördert. Hier finden Sie eine Übersicht der aktuellen Programme:
Erlangen: Förderung eingestellt
Das Förderprogramm für PV-Anlagen in Erlangen wurde aufgrund einer Haushaltssperre ab dem 1. Juli 2024 eingestellt. Es werden keine neuen Anträge entgegengenommen. Bereits bewilligte Zuschüsse werden jedoch weiterhin ausgezahlt. Die Stadt Erlangen bietet weiterhin kostenlose Beratung zu Themen wie energetische Sanierung, PV-Anlagen und Fördermöglichkeiten an.
Fürth: Zuschüsse für PV-Anlagen und Stromspeicher
In Fürth können Sie Zuschüsse für die Anschaffung oder Erweiterung von PV-Anlagen und Stromspeichern über die Infra Fürth, ein Tochterunternehmen der Stadt, beantragen:
- PV-Anlagen: 25 Euro pro Kilowatt-Peak Leistung, maximal 750 Euro für Anlagen bis zu 30 Kilowatt-Peak.
- Stromspeicher: Pauschale Förderung von 250 Euro.
Weitere Informationen und die Antragsstellung finden Sie auf der Seite „Klimaoffensive der Infra Fürth“.
München: Förderung für PV-Anlagen durch das „FKG“-Programm
Das Förderprogramm „Klimaneutrale Gebäude (FKG)“ der Stadt München unterstützt PV-Anlagen sowie andere Maßnahmen zur energetischen Sanierung. Aktuelle Fördersätze (Stand August 2024):
- Wohngebäude: 249 Euro pro Kilowatt-Peak Leistung.
- Denkmalgeschützte Gebäude und dachintegrierte Anlagen: 332 Euro pro Kilowatt-Peak, zusätzlich Zuschläge von 42 Euro für Glas-Glas-Module und 83 Euro bei Kombination mit einem Gründach.
Hinweis: Die Fördersätze sinken alle sechs Monate, das nächste Mal im Januar 2025. Weitere Informationen finden Sie in den Förderrichtlinien. Den Förderantrag können Sie online über das Förderportal der Stadt München stellen.
Regensburg: Bis zu 1.500 Euro für PV-Anlagen
Seit März 2023 fördert die Stadt Regensburg die Installation neuer, netzgekoppelter PV-Anlagen:
- PV-Anlagen: 100 Euro pro Kilowatt-Peak, maximal 1.500 Euro für Anlagen bis 15 Kilowatt-Peak.
- Zusätzliche Zuschüsse: 200 Euro für Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden, mit Gründach oder als Fassaden-PV.
Der Antrag muss vor Beginn der Installation gestellt werden. Weitere Details finden Sie in den Förderrichtlinien der Stadt Regensburg.
Sollten Sie ein Förderprogramm in Bayern kennen, das hier nicht aufgeführt ist, können Sie uns per E-Mail an info@sonnenmakler.de informieren.
PV-Förderung in Berlin
In Berlin erfolgt die Förderung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) und Stromspeichern auf Landesebene über das „Solar-Plus-Programm“, das vorerst bis zum 31. Dezember 2024 läuft. Anträge können über dieses Programm gestellt werden, um den Kauf eines Batteriespeichers sowie einen Teil der Kosten für besondere PV-Anlagen zu bezuschussen, die an Fassaden, auf denkmalgeschützten Gebäuden oder auf Gründächern installiert werden. Folgende Zuschüsse stehen zur Verfügung:
- Stromspeicher in Ein- oder Zweifamilienhäusern: 300 Euro pro Kilowattstunde (kWh) Speicherkapazität, maximal 15.000 Euro.
- Stromspeicher in Mehrfamilienhäusern: Bis zu 65 % der Kosten für Anschaffung und Installation, maximal 30.000 Euro.
- Besondere PV-Anlagen: Bis zu 65 % der zusätzlichen Kosten im Vergleich zu einer PV-Anlage auf einem gewöhnlichen Dach (z. B. denkmalgeschützte Gebäude, Fassadenanlagen, Gründächer).
- Zuschüsse für Dachgutachten: Unterstützung für die Kosten der Begutachtung des Dachs.
- Einbaukosten eines neuen Zählerschranks: Förderung dieser spezifischen Installationskosten.
Antragsberechtigung:
- Hauseigentümerinnen und -eigentümer können direkt einen Antrag stellen.
- Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer können den Antrag über ihre Hausverwaltung einreichen.
Antragstellung:
Die Förderung wird über das Online-Portal der Investitionsbank Berlin-Brandenburg (IBB) beantragt. Erst nach erfolgreicher Bestätigung des Antrags können Sie einen Kaufvertrag abschließen.
Sollten Sie ein PV-Förderprogramm in Berlin kennen, das hier nicht aufgeführt ist, senden Sie uns bitte eine E-Mail an info@sonnenmakler.de
PV-Förderung in Brandenburg
Aktuell sind in Brandenburg keine spezifischen Förderprogramme für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) und Batteriespeicher bekannt. Das Förderprogramm der Stadt Potsdam wurde aufgrund hoher Nachfrage am 6. August 2024 eingestellt, da das Budget vollständig ausgeschöpft ist.
Es ist jedoch möglich, dass in einigen Kommunen oder durch lokale Energieversorger Förderprogramme existieren. Daher empfiehlt es sich, direkt bei Ihrer Gemeinde oder Ihrem regionalen Energieversorger nachzufragen, ob Fördermöglichkeiten für PV-Anlagen oder Batteriespeicher verfügbar sind.
Sollten Sie Kenntnis von einem PV-Förderprogramm in Brandenburg haben, das hier nicht erwähnt wurde, freuen wir uns über eine Nachricht an info@sonnenmakler.de
PV-Förderung in Bremen
Aktuell sind in Bremen keine spezifischen Förderprogramme für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) und Batteriespeicher bekannt. Allerdings gibt es bundesweite Fördermöglichkeiten, die auch in Bremen genutzt werden können.
Bundesweite Förderprogramme:
- KfW-Förderung: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zinsgünstige Kredite für die Installation von PV-Anlagen und Batteriespeichern an. Beispielsweise steht das Programm „Erneuerbare Energien – Standard (270)“ zur Verfügung. Bund Bremen
- Einspeisevergütung: Über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird eine Einspeisevergütung für den ins Netz eingespeisten Solarstrom gewährt. Die Höhe der Vergütung hängt von der Anlagengröße und dem Inbetriebnahmezeitpunkt ab. Bund Bremen
Beratungsangebote in Bremen:
Die gemeinnützige Klimaschutzagentur energiekonsens bietet in Bremen unabhängige Informationen und kompetente Beratung zu Photovoltaik an. Viele dieser Angebote sind dank öffentlicher Förderung kostenlos. Solar in Bremen
Hinweis:
Ab dem 1. Juli 2024 tritt das Bremische Solargesetz (BremSolarG) in Kraft, das Eigentümerinnen und Eigentümer von Bestandsgebäuden in bestimmten Fällen zur Installation von Photovoltaikanlagen verpflichtet. Senatspressestelle Bremen
Sollten Sie Kenntnis von einem PV-Förderprogramm in Bremen haben, das hier nicht erwähnt wurde, freuen wir uns über eine Nachricht an info@sonnenmakler.de
PV-Förderung in Hamburg
In Hamburg werden Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) durch die Stadt gefördert, insbesondere in Kombination mit begrünten Dächern. Dieses Förderprogramm zielt darauf ab, nachhaltige Bauprojekte zu unterstützen und die ökologische Vielfalt in der Stadt zu fördern.
Wichtige Punkte zur Hamburger PV-Förderung:
- Unterkonstruktion von Solaranlagen auf Gründächern: Die Kosten für die Unterkonstruktion werden mit 50 Euro pro Quadratmeter Bruttokollektorfläche/-modulfläche bezuschusst. Hamburg
- Förderung der Dachbegrünung: Für private Eigentümerinnen und Eigentümer sowie kleine Unternehmen wird die Dachbegrünung mit einem einmaligen Zuschuss von pauschal 60 Prozent der Herstellungskosten gefördert. Hamburg
- Kombination von Solar und Gründach: Die Kombination aus solarer Energiegewinnung und Dachbegrünung bietet zahlreiche Vorteile, darunter die Leistungssteigerung der Solaranlage durch Verdunstungskühlung und den Schutz der Dachabdichtung. Hamburg
Bitte beachten Sie, dass die Kosten für PV-Module und Solarthermie-Kollektoren selbst nicht gefördert werden.
Weitere Details zum Förderprogramm finden Sie bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank.
Sollten Sie Kenntnis von einem weiteren PV-Förderprogramm in Hamburg haben, das hier nicht erwähnt wurde, freuen wir uns über eine Nachricht an info@sonnenmakler.de
PV-Förderung in Hessen
In Hessen werden Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) und Batteriespeicher unter anderem in den Städten Darmstadt und Wiesbaden gefördert. Hier finden Sie eine Übersicht der aktuellen Programme:
Darmstadt: Bis zu 6.000 Euro Förderung für PV-Anlagen
Die Stadt Darmstadt unterstützt die Installation von PV-Anlagen mit den folgenden Zuschüssen:
- 200 Euro pro Kilowatt-Peak (kWp) installierter Leistung für PV-Anlagen auf Dächern und an Fassaden.
- Maximal 6.000 Euro Zuschuss für Anlagen mit bis zu 30 kWp Leistung.
Antragsberechtigte:
- Gebäudeeigentümer,
- Mieter,
- Pächter,
- kleine und mittlere Unternehmen.
Der Antrag kann erst nach Installation und Anmeldung der Anlage gestellt werden. Details finden Sie in den Förderrichtlinien der Stadt Darmstadt.
Wiesbaden: Förderung von PV-Anlagen und Batteriespeichern
Die Stadt Wiesbaden bietet über das Förderprogramm „Solaranlagen“ Zuschüsse für PV-Anlagen und Batteriespeicher. Die Förderung ist gestaffelt nach der Leistung der Anlagen:
Photovoltaikanlagen:
- 300 Euro für Anlagen bis 3 kWp Leistung,
- 400 Euro für Anlagen bis 6 kWp Leistung,
- 500 Euro für Anlagen mit mehr als 6 kWp Leistung.
Batteriespeicher:
- 300 Euro für Speicher mit bis zu 3 kWh Kapazität,
- 400 Euro für Speicher bis 6 kWh Kapazität,
- 500 Euro für Speicher mit mehr als 6 kWh Kapazität.
Zusätzliche Förderung:
- 250 Euro für den Umbau des Zählerkastens, wenn ein Einspeisezähler erforderlich ist.
Antragstellung:
- Der Förderantrag muss vor der Installation der PV-Anlage oder des Batteriespeichers bei der Klimaschutzagentur Wiesbaden eingereicht werden.
- Erst nach Erhalt der Bestätigung darf die Installation beauftragt werden.
- Innerhalb von 9 Monaten muss die Installation nachgewiesen werden. Die PV-Anlage muss anschließend mindestens 10 Jahre lang betrieben werden.
Weitere Programme: Sollten Sie ein PV-Förderprogramm in Hessen kennen, das hier nicht erwähnt wurde, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info@sonnenmakler.de
PV-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern existiert ein Förderprogramm für steckerfertige Photovoltaikanlagen, auch bekannt als Balkon-PV-Anlagen. Dieses Programm richtet sich an Privatpersonen mit Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern, die Mieter in Wohngebäuden sind oder Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum. Die Förderung beträgt einen Festbetrag von maximal 500 Euro pro Anlage und Wohnungseinheit, jedoch höchstens in Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Bitte beachten Sie, dass die Mittel des Programms für Eigentümer einer Wohneinheit vollständig ausgeschöpft sind. Daher werden derzeit keine Anträge von Eigentümern mehr angenommen.
Für Mieter besteht weiterhin die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen. Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie auf der Website des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern.
Sollten Sie Kenntnis von weiteren PV-Förderprogrammen in Mecklenburg-Vorpommern haben, die hier nicht erwähnt wurden, freuen wir uns über eine Nachricht an info@sonnenmakler.de
PV-Förderung in Niedersachsen
In Niedersachsen werden Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) und Batteriespeicher unter anderem in Braunschweig, Göttingen und der Region Hannover gefördert. Hier sind die wichtigsten Informationen zu den Förderprogrammen:
Braunschweig: Förderung für besondere PV-Anlagen
Die Stadt Braunschweig stellt im Jahr 2024 Fördermittel für spezielle PV-Anlagen bereit. Diese Fördermöglichkeiten bestehen:
- Vertikale PV-Anlagen:
- Zuschuss von 200 Euro pro Kilowatt-Peak (kWp) installierter Leistung.
- Die Anlage muss eine Neigung von mindestens 70 Grad aufweisen und eine Leistung zwischen 3 und 20 kWp erreichen.
- Projekte mit mehreren Wohneinheiten:
- Wenn mindestens drei Wohneinheiten beteiligt sind, beträgt der maximale Zuschuss 15.000 Euro.
Weitere Details können Sie den Förderrichtlinien auf der Webseite der Stadt Braunschweig entnehmen.
Göttingen: Zuschüsse für größere PV-Anlagen
In Göttingen werden PV-Anlagen ab einer Leistung von über 5 kWp gefördert. Folgende Zuschüsse sind verfügbar:
- Grundförderung:
- 180 Euro pro kWp installierter Leistung.
- Beispiel: Für eine 5 kWp-Anlage gibt es 900 Euro Zuschuss.
- Zusatzförderung:
- 50 % Bonus auf die Grundförderung für besondere Anlagen, z. B. Fassadenanlagen, Gründächer oder eine Vollbelegung des Dachs.
- Maximaler Förderbetrag: 4.000 Euro.
Weitere Informationen finden Sie in den Förderrichtlinien der Stadt Göttingen.
Region Hannover: Förderung von PV-Anlagen bis 9.000 Euro
In der Region Hannover und den umliegenden Städten können Zuschüsse für PV-Anlagen beantragt werden. Hier sind die wichtigsten Punkte:
- Dachanlagen:
- 100 Euro pro kWp, sofern das gesamte Dach mit Solarmodulen belegt wird.
- Mindestleistung: 2 kWp, maximaler Zuschuss: 1.000 Euro.
- Fassadenanlagen:
- 100 Euro pro kWp, bis zu 3.000 Euro Förderung.
- Für fassadenintegrierte PV-Module beträgt die Förderung 300 Euro pro kWp, maximal 9.000 Euro.
- Gründach mit PV-Anlage:
- 200 Euro pro kWp, maximale Förderung: 6.000 Euro.
Die Förderung gilt für Hannover sowie die Städte Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze. Details finden Sie im proKlima Förderprogramm 2024.
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Falls Sie von einem weiteren PV-Förderprogramm in Niedersachsen wissen, das hier nicht aufgeführt ist, senden Sie uns bitte eine E-Mail an info@sonnenmakler.de
PV-Förderung in Nordrhein-Westfalen (NRW)
In Nordrhein-Westfalen (NRW) gibt es zahlreiche Förderprogramme für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) und Batteriespeicher, unter anderem in den Städten Bonn, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen und Köln. Hier ist eine Übersicht:
Bonn: Zuschüsse für ausgewählte PV-Projekte
Die Stadt Bonn fördert den Ausbau von PV-Anlagen mit dem Programm „Solares Bonn“:
- 100 Euro pro Kilowatt-Peak (kWp), wenn die gesamte belegbare Dachfläche genutzt wird.
- Zusätzliche Zuschüsse sind möglich für:
- Wohngebäude ab vier Wohneinheiten,
- PV-Anlagen im geförderten Wohnungsbau,
- Fassaden-PV-Anlagen,
- Kombination mit Dachbegrünung.
Wichtig: Der Antrag muss vor Vertragsabschluss mit einem Installationsunternehmen eingereicht werden. Ein Angebot der Photovoltaikfirma ist erforderlich.
Düsseldorf: Förderung von PV-Anlagen und Batteriespeichern
Das Förderprogramm „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf“ bietet:
- 1.000 Euro Grundförderung.
- Zusätzlich 200 Euro pro kWp installierter Leistung, bis zu maximal 10.000 Euro.
- Messtechnik: Bis zu 40 % der Installationskosten, maximal 4.000 Euro.
- Batteriespeicher:
- 250 Euro pro Kilowattstunde (kWh) Speicherkapazität.
- Voraussetzung: Fachgerechte Installation und maximal 50 % Netzeinspeisung.
Wichtig: Der Antrag muss vor der Beauftragung einer Installationsfirma gestellt werden.
Essen: Zuschüsse für PV-Anlagen
Das Förderprogramm der Stadt Essen umfasst:
- 500 Euro für Anlagen mit 1–2 kWp.
- 750 Euro für Anlagen mit mehr als 2–5 kWp.
- 1.000 Euro für Anlagen mit mehr als 5–10 kWp.
- 100 Euro pro kWp für Anlagen mit mehr als 10–40 kWp.
- 4.000 Euro pauschal für Anlagen über 40 kWp.
- Zusatzbonus: 100 Euro pro kWp für Fassaden-PV oder Anlagen auf Gründächern.
Hinweis: Der Antrag muss vor einer Anzahlung oder Beauftragung gestellt werden.
Gelsenkirchen: Bis zu 4.000 Euro Förderung
Die Stadt Gelsenkirchen fördert PV-Anlagen wie folgt:
- 750 Euro für Anlagen mit 2–5 kWp.
- 1.000 Euro für Anlagen mit mehr als 5–10 kWp.
- 100 Euro pro kWp für Anlagen mit über 10 kWp, maximal 4.000 Euro.
Die Anlage muss mindestens 10 Jahre genutzt werden.
Köln: Förderung von PV-Anlagen und Batteriespeichern
Das Programm „Photovoltaik – klimafreundliches Wohnen und Arbeiten“ richtet sich an Privatpersonen und KMUs:
- 300 Euro pro kWp für Anlagen bis 10 kWp.
- 250 Euro pro kWp für Anlagen mit 10–50 kWp.
- Batteriespeicher: 250 Euro pro kWh Speicherkapazität, wenn der Strom aus einer PV-Anlage stammt.
Anträge können online gestellt werden, und die Förderung wird nach Bewilligung ausgezahlt.
Münster: Keine PV-Förderung mehr
Ab 2024 fördert die Stadt Münster keine PV-Anlagen mehr. Bis 2023 wurden PV-Anlagen an Fassaden, auf Mehrfamilienhäusern und begrünten Dächern gefördert.
Fehlende Programme melden
Kennen Sie ein weiteres PV-Förderprogramm in NRW? Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an info@sonnenmakler.de
PV-Förderung in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz existieren derzeit keine spezifischen Landesförderprogramme für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) und Batteriespeicher. Allerdings können Sie von bundesweiten Fördermöglichkeiten profitieren, die auch in Rheinland-Pfalz gelten. Dazu zählen unter anderem zinsgünstige Kredite und Zuschüsse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie die Einspeisevergütung für Solarstrom.
Zudem bieten einige Kommunen in Rheinland-Pfalz eigene Förderprogramme für PV-Anlagen an. Es empfiehlt sich daher, bei Ihrer örtlichen Verwaltung nachzufragen, ob solche Angebote verfügbar sind. Die Energieagentur Rheinland-Pfalz stellt einen Fördermittelkompass zur Verfügung, der Ihnen hilft, passende Förderprogramme für Ihr Vorhaben zu finden.
Energieagentur Rheinland-Pfalz
Für eine individuelle und neutrale Beratung zu Photovoltaik und Fördermöglichkeiten können Sie sich an die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wenden. Sie bietet fachkundige Unterstützung zu Themen wie Heizung, Wärmedämmung, Strom und Raumklima an.
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Bitte beachten Sie, dass sich Förderprogramme und -Bedingungen ändern können. Es ist daher ratsam, sich regelmäßig über aktuelle Angebote und Voraussetzungen zu informieren.
PV-Förderung im Saarland
Im Saarland gibt es derzeit keine spezifischen Landesförderprogramme für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) und Batteriespeicher. Allerdings können Sie von bundesweiten Fördermöglichkeiten profitieren, wie beispielsweise zinsgünstigen Krediten der KfW-Bank für Solaranlagen.
Zudem bietet die Saarländische Investitions- und Kreditbank (SIKB) zinsgünstige Darlehen für die Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum an, die auch PV-Anlagen einschließen. Hierbei können bis zu 80 % der förderfähigen Modernisierungskosten finanziert werden, mit einer maximalen Darlehenssumme von 70.000 €.
Es ist ratsam, sich bei Ihrer Kommune oder Ihrem örtlichen Energieversorger nach möglichen regionalen Förderprogrammen zu erkundigen, da einige Städte und Gemeinden eigene Zuschüsse für PV-Anlagen anbieten könnten.
Für eine umfassende Beratung steht Ihnen die Verbraucherzentrale Saarland zur Verfügung, die Informationen zu erneuerbaren Energien und Fördermöglichkeiten bereitstellt.
PV-Förderung in Sachsen
In Sachsen gibt es mehrere Förderprogramme für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) und Batteriespeicher. Hier eine Übersicht der aktuellen Angebote:
SAB Sachsenkredit „Energie und Speicher“
Die Sächsische Aufbaubank (SAB) bietet mit dem Programm „Sachsenkredit Energie und Speicher“ zinsgünstige Darlehen für Investitionen in erneuerbare Energien und Speicher an. Gefördert werden unter anderem Photovoltaikanlagen, Strom-, Wärme- oder Kältespeicher sowie Geothermie-Wärmepumpen. Die Darlehen können zwischen 35.000 Euro und 5 Millionen Euro betragen, wobei Tilgungszuschüsse von bis zu 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben gewährt werden.
Förderung von Balkonkraftwerken (Stecker-PV-Anlagen)
Für Privatpersonen, die in Sachsen wohnen, besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss für steckerfertige Photovoltaikanlagen (Balkonkraftwerke) zu erhalten. Die Förderung beträgt 300 Euro und soll den Einstieg in die Nutzung von Photovoltaik erleichtern. Anträge können seit dem 22. Juni 2023 gestellt werden. Für Anlagen mit einer Leistung von über 600 bis zu 800 Watt ist eine Antragstellung frühestens ab dem 16. Mai 2024 möglich.
Förderung intelligenter Energiesysteme
Der Freistaat Sachsen unterstützt zudem Projekte im Bereich intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme. Bis Ende 2027 stehen dafür knapp 52 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Förderung zielt darauf ab, eine stabile Stromversorgung zu gewährleisten und den Ausbau erneuerbarer Energien zu unterstützen.
Bitte beachten Sie, dass die Verfügbarkeit und Konditionen der Förderprogramme Änderungen unterliegen können. Es empfiehlt sich daher, vor Antragstellung die aktuellen Informationen auf den jeweiligen Webseiten der Förderinstitutionen zu prüfen.
PV-Förderung in Sachsen-Anhalt
Aktuell bietet das Land Sachsen-Anhalt keine spezifischen Förderprogramme für Photovoltaik-Dachanlagen an. Solche Anlagen werden über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert; eine zusätzliche Unterstützung durch das Land erfolgt nicht.
Allerdings fördert Sachsen-Anhalt Stromspeicher in Verbindung mit Photovoltaik-Dachanlagen. Das Programm „Sachsen-Anhalt SPEICHERT“ unterstützt die Anschaffung und Installation von Batteriespeichern, um die Eigenstromnutzung zu erhöhen und die Energiewende voranzutreiben.
Für detaillierte Informationen zu den Förderbedingungen und Antragsverfahren empfiehlt es sich, die offiziellen Webseiten des Landes Sachsen-Anhalt zu konsultieren oder direkt mit den zuständigen Behörden Kontakt aufzunehmen.
PV-Förderung in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein gibt es derzeit keine aktiven Förderprogramme für Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) und Batteriespeicher. Das zuvor bestehende Förderprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ wurde am 16. November 2023 eingestellt, da die bereitgestellten Mittel von 75 Millionen Euro innerhalb von vier Monaten vollständig ausgeschöpft waren.
Zuvor wurden im Rahmen dieses Programms unter anderem Balkonkraftwerke, Batteriespeicher und Wallboxen gefördert. Aktuell sind keine neuen Förderungen in Schleswig-Holstein verfügbar.
Es ist jedoch möglich, dass in Zukunft neue Förderprogramme aufgelegt werden. Daher empfiehlt es sich, regelmäßig die offiziellen Informationsquellen des Landes Schleswig-Holstein zu konsultieren, um über mögliche neue Fördermöglichkeiten informiert zu bleiben.
PV-Förderung in Thüringen
Aktuell gibt es in Thüringen kein landesweites Förderprogramm für Photovoltaikanlagen (PV) und Batteriespeicher. Das frühere Förderprogramm „SolarInvest“ ist zum 31. Dezember 2022 ausgelaufen.
Allerdings bieten einige Thüringer Kommunen lokale Förderungen an. Beispielsweise unterstützen Städte wie Jena oder Dornheim den Einsatz von steckerfertigen Photovoltaikanlagen für Balkon oder Terrasse, sogenannte Balkonkraftwerke.
Zudem gibt es bundesweite Fördermöglichkeiten, die auch in Thüringen genutzt werden können. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zinsgünstige Kredite für die Installation von Photovoltaikanlagen an. Insbesondere der „Erneuerbare Energien Kredit“ (KfW 270) ist für solche Vorhaben geeignet.
Es ist ratsam, sich bei der jeweiligen Kommune oder der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA) über aktuelle Fördermöglichkeiten zu informieren. Die ThEGA bietet zudem Beratungen rund um die Förderung von Photovoltaik und Solarthermie an.